IHE Day 2018 – Telemedizin, ärztliches Berufsrecht und die Sicht der Ärzte

By 18/12/2018Aktuelles

IHE Day 2018 –Telemedizin, ärztliches Berufsrecht und die Sicht der Ärzte

 

Die letzten zwei Talks des Tages beschäftigten sich mit der Sicht der Ärzte, wobei zuerst die rechtlichen Aspekte im Vordergrund standen und anschließend auch die finanziellen Fragen geklärt wurden.

In seiner spannenden Keynote referierte Hon. Prof. Dr. Gerhard Aigner vom BMASGK über die Rechtslage der Telemedizin und dem ärztlichen Berufsrecht. In Zusammenhang mit dem Ärztegesetz (ÄrzteG) und dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) seien besonders die Begriffe „unmittelbar“ und „mittelbar“ von Relevanz. Denn laut Gesetz müsse der Arzt seinen Beruf unmittelbar am oder mittelbar für den Menschen ausüben.

Medizinische Behandlungen müssten grundsätzlich immer dem „State of the Art“ entsprechen. Eine Aussage, aus der man die Forderung ableiten könne, moderne Techniken zu verwenden. Grundsätzlich müsse dafür jedoch immer die Einwilligung des Patienten eingeholt werden, was Aufklärung über die Anwendung telemedizinischer Verfahren voraussetze. Das Wohl des Patienten stünde natürlich auch in der Telemedizin im Vordergrund, was bedeute, dass der Einsatz von Telemedizin dann enden müsse, wenn das Patientenwohl durch technische Auslagerung gefährdet sein könnte. Um dies zu veranschaulichen:

Sitzt beispielsweise ein Arzt weit entfernt vom Operationssaal und bei der telemedizinischen Methode geht etwas schief, dann wäre das Wohl des Patienten nicht mehr gänzlich gewahrt. Die telemedizinische Methode müsse demnach mindestens das Sicherheitsniveau erreichen, das andere (menschliche) Verfahren auch hätten. Folglich müsste, um bei dem Beispiel zu bleiben, dennoch vor Ort die gebotene ärztliche Hilfe sichergestellt sein.

Michael Nöhammer von der Ärztekammer berichtete, dass die Sicht des Technikers in der Vergangenheit als wesentlich wichtiger angesehen worden sei als die der Anwender, wobei sich dies in Finanzierungsfragen mittlerweile etwas geändert habe und es nun eine etwas bessere Finanzierungssituation gäbe. Aktuell werde von der Ärztekammer der Versuch einer Kosten-Nutzen-Bewertung gestartet, wobei es hier nicht nur um eine Bewertung für die einzelnen Akteure im Gesundheitswesen ginge, sondern auch um den volkswirtschaftlichen Nutzen. Wenn dies geschafft, wird, sei ein wesentlicher Stolperstein, so Nöhammer, erfolgreich ausgeräumt.

Nach den spannenden und lehrreichen Vorträgen fand anschließend ein Diskussionspanel unter der Moderation von Dr. Alexander Schanner statt, über das im nächsten Teil der IHE-Day Nachberichterstattung gelesen werden kann.

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