IHE-Austria

Mitgliedschaft

Mitglied werden

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns, dass Sie sich für eine Mitgliedschaft bei IHE Austria interessieren. Unser Angebot an Sie ist für uns Anspruch und Verpflichtung zugleich. Denn nur wenn Sie als Mitglied von IHE Austria Ihre Leistungen, Ihre Vorstellungen und Ihre Lösungsvorschläge bei uns einbringen, bleiben wir lebende Community.

Alles, was Sie dazu wissen müssen, finden Sie hier auf dieser Seite.

Kommen auch Sie dazu. Wir freuen uns auf Sie!

Mögliche Mitgliedschaften laut den Statuten des Vereins

Laut den Statuten der IHE-Austria sind folgende Mitgliedschaften möglich:

Ordentliche Mitglieder
  • „Normale“ Mitgliedschaft
  • Beantragt über das Formular „Antrag auf Mitgliedschaft“
  • Organisationen oder Einzelpersonen
Außerordentliche Mitglieder
  • Außerordentliche Mitgliedschaft durch besondere ideelle oder materielle Beiträge zum Verein
  • Aufnahme wird durch den Vereinsvorstand vorgenommen
Ehrenmitglieder
  • Personen, die sich um die Verwirklichung des Vereinszwecks besonders verdient gemacht haben.
  • Ernennung durch die Mitgliederversammlung
Im normalen Aufnahmeverfahren werden ordentliche Mitgliedschaften erteilt.

Grundsätze der Mitgliedschaft bei IHE-Austria

Wer kann Mitglied werden?

IHE-Austria unterscheidet prinzipiell 2 Mitgliederklassen:

  • Organisationen
  • Einzelpersonen

Zweck dieser Unterscheidung ist ein möglichst hohes Maß an Fairness bei der Vertretung von Interessen in den Abstimmungsprozessen innerhalb der IHE-Austria zu erreichen.

Mitgliedschaft beantragen

Um eine Mitgliedschaft zu beantragen gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Laden Sie bitte das entsprechende Antragsformular (Organisation, Einzelperson) vom Downloadbereich herunter.
  • Füllen Sie das Formular korrekt aus und senden Sie es unterfertigt (bzw. firmenmäßig gezeichnet) an die Adresse des Vereins.
  • Warten Sie auf den Bescheid Ihres Antrags (per E-Mail)
  • Entnehmen Sie Ihre persönlichen Mitgliedsdaten (Mitgliedsnummer, Mitgliedsbeitragseinstufung, …) dem Bescheid Zahlen Sie den Mitgliedsbeitrag auf das angegebene Konto ein.